Verpackungsrichtlinie für Geräte mit Li-Ion-Batterien

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Diese Richtlinie beschreibt die Anforderungen für die sichere Verpackung von Geräten mit Lithium-Ionen-Batterien (Li-Ion) für den Versand.

Allgemeine Anforderungen

Vor dem Verpacken ist Folgendes sicherzustellen:

  • Geräte müssen ausgeschaltet sein.

  • Batterien müssen sicher im Gerät installiert sein.

  • Geräte müssen vor unbeabsichtigter Aktivierung geschützt sein.

  • Batterien müssen unbeschädigt und nicht aufgebläht sein.

Verpackungsanforderungen

Die Verpackung muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Außenverpackung muss stabil sein und einen Sturz aus 1,2 Metern Höhe überstehen, ohne dass:

    • Geräte oder Batterien beschädigt werden

    • Geräte aktiviert werden

    • Geräte sich bewegen und miteinander in Kontakt kommen

  • Jedes Gerät muss einzeln geschützt werden, um zu verhindern:

    • Kontakt mit anderen Geräten

    • Bewegung innerhalb der Verpackung

    • unbeabsichtigte Aktivierung

  • Innenverpackung (z. B. Schaumstoff oder Luftpolsterfolie) muss verwendet werden, um Hohlräume im Karton zu füllen.

  • Unnötige Hohlräume sollten vermieden werden.

  • Maximales Paketgewicht: 25 kg

  • Maximales Batteriegewicht pro Paket: 5 kg
    (Das Gewicht der Geräte ist in diesem Limit nicht enthalten.)

Anforderungen an das Lithium Battery (LB)-Label

Ein LB-Label muss verwendet werden, wenn die Sendung 3 oder mehr Geräte mit Li-Ion-Batterie enthält.

Labelanforderungen:

  • Mindestgröße: 100 × 100 mm

  • Muss gut sichtbar sein

  • Muss farbig gedruckt sein

  • Muss einen roten gestrichelten Rand haben

Hinweis:
Beim Straßentransport gilt die LB-Labelpflicht nur für bestimmte Transportdienstleister.
Bei Unsicherheit wenden Sie sich bitte an Ihre Kontaktperson.